Allgemeine Geschäftsbedingungen des Telefonbuchverlages Ludwig Schmidt für Das Örtliche Print und Online

Handelnd im eigenen Namen und für eigene Rechnung der Telefonbuchverlag Ludwig Schmidt GmbH & Co.KG im Rahmen der Gemeinschaft Deutsche Tele Medien und dem Telefonbuchverlag Ludwig Schmidt GmbH & Co. KG  Ust-ID-Nr. DE 117 586 810

1.        Zustandekommen des Vertrages

Der Auftrag ist angenommen, wenn der Verlag nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen den Auftrag zurückweist. Der Print-Auftrag wird jeweils für die Laufzeit einer Buchausgabe, bzw. bei Mehrjahresaufträgen für mehrere aufeinanderfolgende Buchausgaben erteilt. Die Laufzeit des Internet-Auftrags beginnt mit dem Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe des gedruckten Telefonbuches und endet mit dem Redaktionsschluss der Telefonbuchausgabe des Folgejahres, bzw. bei Mehrjahresaufträgen mit Redaktionsschluss des jeweiligen Folgejahres. Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Textform oder der elektronischen Form. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung mindestens in elektronischer Form. Die Preisberechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste des Verlages. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2.        Zahlungsverzug

Befindet sich der Kunde mit Zahlungen aus früheren Aufträgen in Verzug, so ist der Verlag berechtigt, die Ausführung des neuen Auftrages von der Vorauszahlung des vereinbarten Preises für den Neuauftrag abhängig zu machen. Insoweit sind die für den Verlag tätigen Handelsvertreter zum Inkasso bevollmächtigt.

3.        Änderungen; Kündigung des Auftrages

Jeder Änderungswunsch zum Auftrag ist unter Angabe der Auftragsnummer schriftlich an den Verlag zu richten und bedarf zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung seitens des Verlages. Für Mängel, die auf telefonische Übermittlung zurückzuführen sind, haftet der Verlag nicht.

Der Auftrag ist für den Auftraggeber unwiderruflich. Bei einer Kündigung stehen dem Verlag Bearbeitungsgebühren gemäß § 649 BGB in Höhe von 85 % des Rechnungsbetrages zuzüglich MwSt. zu. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens jederzeit gestattet. Bei Mehrjahresaufträgen gilt dieselbe Höhe auch im Falle eines Rücktritts des Kunden im jeweiligen Bearbeitungsjahr unter Berücksichtigung des jeweiligen Bearbeitungsstandes.

4.         Zurückweisung durch den Verlag; Inhalt des Auftrages

4.1 Der Verlag behält sich vor, angenommene Aufträge zurückzuweisen, wenn diese aus technischen Gründen nicht durchführbar sind oder deren Inhalt gegen die guten Sitten oder berechtigte Interessen der Telekom Deutschland GmbH oder des Verlages verstoßen. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße gegen die politische und/oder religiöse Neutralität sowie sittenwidrige Inhalte. Die Änderung von Texten kann seitens des Verlages aus wichtigem Grund verlangt werden.

4.2 Der Auftraggeber hat wettbewerbs-, marken-, urheber- und / oder namensrechtliche Fragen vor Auftragserteilung selbst zu klären. Der Kunde versichert gegenüber dem Verlag, über sämtliche, für die hiermit in Auftrag gegebene Veröffentlichung erforderliche Rechte an den Inhalten uneingeschränkt zu verfügen. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die ihre Ansprüche im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten gegen den Verlag geltend machen, haftet allein der Kunde und verpflichtet sich, den Verlag Ansprüchen Dritter sowie den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freizustellen. Die Versicherung gegenüber dem Verlag bzw. die Freistellung gilt gleichermaßen auch gegenüber dem Mitherausgeber von Deutsche Tele Medien

4.3 Eine Ausschließung von Wettbewerbsfirmen kann grundsätzlich nicht vereinbart werden.

4.4. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtliche Fragen sowie Fragen bzgl. der Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären.

5.        Leistungsumfang

5.1 Die Veröffentlichung der Standardeinträge auf Grundlage des Datenbestandes der jeweiligen Carrier erfolgt kostenfrei. Diesbezügliche Änderungswünsche sind an die zuständigen Redaktionsdienste der jeweiligen Carrier zu richten. Eintragungen, die vom Standardeintrag abweichen, sind kostenpflichtig. Die gilt auch für drucktechnisch hervorgehobene Einträge und ergänzende oder verändernde Angaben sowie im Internet für zusätzliche Suchwörter zum kostenfreien Eintrag.

5.2 Platzierungsvorschriften für Print-Aufträge gelten für den Verlag vorbehaltlich der Unterbringungsmöglichkeit. Zweispaltige Anzeigen werden am Kopf oder Fuß der Doppelseite platziert. Bei Platzierungswünschen, die offensichtlich lediglich eine vordere Platzierung in Printobjekten erzielen sollen, behält sich der Verlag eine Umplatzierung nach einheitlichen Regeln vor. Änderungen vorgegebener Platzierungswünsche behält sich der Verlag aus umbruchtechnischen Gründen vor. Sie berühren nicht die Gültigkeit des Auftrages und berechtigen auch nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrages.

5.3       Gemeinschaftsanzeigen rechtlich getrennter Firmen sind bedingt zulässig. In besonderen Fällen kann der Verlag auch solche Anzeigen annehmen. In diesem Fall ist der Verlag jedoch berechtigt, einen Aufschlag von 10 % je beteiligter Firma zu verlangen.

5.4 Der Verlag trifft in Fragen der Gestaltung, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenfall die letzte Entscheidung. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Kürzung der bestellten Daten bzw. Texte durch den Verlag einverstanden, wenn die bestellte Eintragung räumlich nicht anders durchzuführen ist.

Anschriften-, Rufnummern- und sonstige Textänderungen sind dem Verlag vom Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen, der diese Änderungen berücksichtigen wird, soweit dies noch möglich ist. Die für die Änderung entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

Der Auftraggeber ist für die vollständige und rechtzeitige Anlieferung einwandfreier Druckvorlagen, Manuskripte, Daten etc. verantwortlich. Werden diese erforderlichen Unterlagen nicht bis spätestens 10 Kalendertage vor Beginn der vorgesehenen Laufzeit für Internet-Auftritte bzw. nicht bis Redaktionsschluss oder innerhalb einer vom Verlag gesetzten Frist dem Verlag übersandt, ist der Verlag berechtigt, den Wortlaut nach eigenem Ermessen anhand des Standardeintrags der Telekom Deutschland GmbH zusammenzustellen und/oder den Abdruck bzw. die Veröffentlichung im Internet abzulehnen. Hierdurch entstehen für den Besteller keinerlei Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechtleistung. Die Zah­lungs­ver­pflichtung des Bestellers bleibt davon unberührt.

5.5 Kosten für die Lieferung, Herstellung von Druckvorlagen, Zeichnungen und Daten sowie Mehrkosten für verteuernde Ausführung und zusätzliche Leistungen trägt der Auftraggeber.

5.6 Die Vorlage von Korrekturabzügen für Zeileneintragungen sowie Grund- und Kompakteinträge ist technisch nicht möglich und daher ausgeschlossen. Korrekturabzüge für gestaltete Einträge (gerahmte Anzeigen) werden nur übersandt, wenn dies ausdrücklich vom Auftraggeber verlangt und auf dem Bestellschein oder Anzeigenmanuskript vermerkt ist.

Für Internet-Aufträge werden keine Korrekturabzüge oder Abdrucke nach Auftragserteilung vorgelegt. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist an den Verlag zurück, gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Änderungen gegenüber der ursprünglich vereinbarten Ausführung werden vom Verlag berücksichtigt, soweit dies technisch noch möglich ist. Die Kosten für solche Änderungen trägt der Auftraggeber.

Reduzierungen der Anzeigenhöhe berechtigen nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrags.

6.        Gewährleistung

6.1 Der Verlag ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Ein Fehler in der Darstellung eines Internet-Auftrages liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:

- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z.B. Browser) und/oder Hardware

- durch Störung der Kommunikationsnetze des Internet-Providers, Online-Dienstes oder anderer Betreiber

- durch Rechnerausfall beim Internet-Provider, Online-Dienst oder bei anderen Betreiber.

- durch Rechnerausfall beim Verlag, seinen Dienstleistern oder bei den Betreibern der Online-Teleauskunft (http://www.teleauskunft.de)

- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste

6.2 Bei Print-Aufträgen ist ein Nachbesserungs- oder Nacherfüllungsanspruch aus technischen Gründen ausgeschlossen. Das Recht auf Rücktritt und Minderung bleibt unberührt.

6.3 Ansprüche des Auftraggebers auf Neudruck, Einfügung, Versendung oder Veröffentlichung von Berichtigungsnachrichten sind ausgeschlossen.

6.4 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zum Preisnachlass. Die Rügefrist bei offenkundigen Mängeln beginnt mit Erscheinen des Objekts für Print-Aufträge und mit der Veröffentlichung der Aufträge für Internet-Aufträge und endet jeweils nach 30 Tagen. Sie sind anspruchserhaltend dem Verlag innerhalb dieser Frist schriftlich anzuzeigen, damit die entsprechenden Korrekturen vom Verlag vorgenommen werden können. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge während der Rügefrist, so gilt der Auftrag als ordnungsgemäß durchgeführt.

6.5 Bei Print-Aufträgen werden Farbanzeigen immer in Prozessfarben (Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz) nach Euroskala gedruckt. HKS-, Pantone- oder andere Sonderfarben werden aus technischen Gründen in Prozessfarben umgewandelt. Aus technischen Gründen kann die farbliche Wiedergabe bei der Umwandlung von Sonderfarben in Prozessfarben immer nur annähernd erfolgen. Der Verlag übernimmt insoweit keine Gewähr für eine farbgenaue Wiedergabe von Sonderfarben. Farbschwankungen sind drucktechnisch nicht auszuschließen.

Die Umsetzung von Farbwünschen bei Internetaufträgen kann aus technischen Gründen immer nur annähernd erfolgen. Der Verlag übernimmt insoweit keine Gewähr für eine farbgenaue Wiedergabe auf Internetseiten.

6.6 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadensersatz. Durch höhere Gewalt hervorgerufene Terminverzögerungen befreien allerdings nicht von der beiderseitigen Leistungspflicht.

7. Sind mehrere Eintragungen in Auftrag gegeben, von denen ein Teil mangelhaft ist, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung für auftragsgemäß ausgeführte Anzeigen zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

8. Der Verlag haftet nicht für die Einhaltung eines bestimmten Laufzeitbeginns bei Internet-Aufträgen und nicht für die Einhaltung eines bestimmten Erscheinungstermins der Print-Telefonbücher. Er übernimmt auch keine Gewähr für eine bestimmte Laufzeit einer Buchausgabe. Hier beträgt die Laufzeit in der Regel 12 Monate. Für den Fall, dass diese kürzer oder länger ausfällt, befreien sich die Parteien von gegenseitigen Ersatzansprüchen.

9. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der bestellte Eintrag auch in andere elektronische und/oder andere Print-Verzeichnisse übernommen wird. Der Verlag haftet nicht für Abweichungen in Art und Umfang der Einträge. Im Rahmen der Integration können die Anzeigendaten gegebenenfalls aufbereitet und verändert werden.

10. Werden Mehrwert-Rufnummern in Werbeanzeigen veröffentlicht, verpflichtet sich der Kunde die Pflichtangaben zu den Preisen gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen.

11.       Schadenersatz

Die Haftung des Verlages für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Verlages.
Die Haftung ist begrenzt auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden.

12.      Zahlungsbedingungen/Abtretung

12.1 Die Rechnung ist zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Auftragserteilung. Mit Ablauf von 30 Tagen gerät der Käufer mit der Zahlung automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % zzgl. des jeweiligen Basiszinssatzes zu entrichten. die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden höheren Schadens behalten wir uns vor. Bei Mehrjahresaufträgen erfolgt die jeweilige Rechnungsstellung jährlich pro Ausgabe. Ebenfalls mit Ablauf von 30 Tagen seit Zugang der Rechnunggerät der Käufer mit der Zahlung automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt sind Verzugszinsen in Höhe von 8% zzgl. des jeweiligen Basiszinssatzes zu entrichten. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird für die 2. vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 10,00 berechnet, für jede weitere vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 15,00. Der Zugang der Pre-Notification im Rahmen eines SEPA-Lastschrift-Mandats erfolgt einen Tag vor Fälligkeit.

12.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm zustehenden Ansprüche und vertraglichen Verpflichtungen auf Dritte überzuleiten.

13.       Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird ausschließlich Osnabrück vereinbart.

Bei Auftraggebern, die keine Vollkaufleute im Sinne des HGB sind, gilt Vorstehendes nur für den Gerichtsstand des Mahnverfahrens (§§ 688 ff. Zivilprozessordnung).

14.      Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Bestimmung oder Klausel des vorliegenden Vertrages unwirksam sein oder werden, so gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Klausel dasjenige, was die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Klausel rechtlich wirksam vereinbart hätten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, insoweit alle erforderlichen Erklärungen abzugeben.

15.      Inverssuche

Der Auftraggeber wurde auf die Möglichkeit der Inverssuche seiner in auftraggegebenen Insertion hingewiesen. Durch die Unterzeichnung der Inverssuche auf dem Auftragsschein erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag, dass seine bestellte Insertion in den Onlineverzeichnissen des Auftraggebers über Inverssuche gefunden werden darf.

Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.

Telefonbuchverlag Ludwig Schmidt GmbH Co.KG, Registergericht Osnabrück
HRA-Nr. 110172. Persönlich haftende Gesellschafterin: Sander Beteiligungs GmbH Sitz: Georgsmarienhütte, Registergericht Osnabrück HRB-Nr. 110065. Geschäftsführer: Sönke Sander, Gabriele Sander.

 

Telefonbuchverlag Ludwig Schmidt GmbH Co. KG

Siebenbachstr. 5

49124 Georgsmarienhütte

Telefon:05401/86520

Telefax:05401/865230

E-Mail: mail@tls-geo.de